FAQ

Die häufigsten Fragen und Antworten zum Verein BBB2 e.V.

1. Wer sind meine Ansprechpartner im Verein?

1. Vorsitzender, Vereinsleitung
Dr. Klaus Thoms
Ahornallee 9
24796 Bovenau
Tel.: 04334182892
Mobil: 01631705934

2. Vorsitzende, Vertretung des 1. Vorsitzenden, Begrüßung neuer Mitglieder
Birte Ehmsen
Ahornallee 11
24796 Bovenau
Mobil: 017652254287

Kassenwart: Erhebung von Beiträgen, Rechnungslegung, Meldung von Aus- bzw. Umzügen
Jasper Reiter
Rendsburger Straße 6
24796 Bovenau
Mobil: 015162414393

Schriftführerin, Anfertigung von Protokollen, etc.
Swantje Peters
Am Redder 13
24796 Bovenau
Tel.: 017623769114

Wasserwart, Überwachung der Wasserversorgungsanlage
Olaf Tietze
Ahornallee 52
24796 Bovenau
Tel.: 017630167536

Kassenprüfer
Sabine Dhel
Ahhornallee 2a
24796 Bovenau

Jan-Oliver Erich
Ahornallee 32
24796 Bovenau

2. Welche Beiträge sind zu entrichten?
Bauwasser: 80 €,- je Wohneinheit
Mitgliedsbeitrag: € 30,-/Jahr fällig zum 01.01.des Jahres mit einer Frist von 14 Tagen nach Rechnungseingang.
Verbrauch: € 1,10/m3 nachschüssig nach dem Ablesen der Wasseruhren in der 1. und 2. Kalenderwoche des Jahres mit einer Frist von 14 Tagen nach Rechnungseingang.

3. Wie lautet die Bankverbindung des Vereins?
Deutsche Skatbank: IBAN: DE13 8306 5408 0004 9911 41  BIC: GENO DEF1 SLR

4. An wen sollte ich mich wenden, wenn es Probleme mit der Wasserversorgung gibt?
Primärer Ansprechpartner ist Olaf tietze. Sollte Olaf  nicht erreichbar sein, so können selbstverständlich auch die anderen oben genannten Personen benachrichtigt werden. Schieberschlüssel zum Absperren einzelner Leitungsstränge befinden sich im Carport des Hauses Ahornallee 16. Diese sind nach Gebrauch unaufgefordert wieder dort abzulegen.

5. Welche Eichfristen sind zu beachten?: Die Eichfrist für Kaltwasserzähler beträgt 6 Jahre. Danach ist der Wasserzähler zu wechseln.

6. Was ist beim Wechsel des Wasserzählers zu tun?: Nach dem Wechsel des Wasserzählers ist der Zählerstand des alten Zählers und die Zählernummer und der Stand des neuen Zählers dem 1. Vorsitzenden mitzuteilen, z. B. als Foto per WhatsApp oder E-Mail.

Stand: 26.02.2026