Die häufigsten Fragen und Antworten zum Verein BBB2 e.V.
1. Wer sind meine Ansprechpartner im Verein?
1. Vorsitzender, Vereinsleitung
Dr. Klaus Thoms
Ahornallee 9
24796 Bovenau
Tel.: 04334/182892 (abends)
Tel.: 0431/5194-233 (tagsüber)
Mobil: 0163/1705934
2. Vorsitzender, Vertretung des 1. Vorsitzenden, Begrüßung neuer Mitglieder
Stefan Rieber
Am Redder 9
24796 Bovenau
Mobil: 015117216257
Kassenwart: Erhebung von Beiträgen, Rechnungslegung, Meldung von Aus- bzw. Umzügen
Jasper Reiter
Rendsburger Straße 6
24796 Bovenau
Mobil: 015162424393
Schriftführerin, Anfertigung von Protokollen, etc.
Swantje Peters
Am Redder 13
24796 Bovenau
Tel.: 04334/181936
Wasserwart, Überwachung der Wasserversorgungsanlage
Lars Busch
Ahornallee 28
24796 Bovenau
Tel.: 04334/189772
Kassenprüfer
Jenny Harder
Am Redder 15
24796 Bovenau
Gerhard Mausolff
Ahornallee 1
24796 Bovenau
2. Welche Beiträge sind zu entrichten?
Bauwasser: 80 €,- je Wohneinheit
Mitgliedsbeitrag: € 30,-/Jahr fällig zum 01.01.des Jahres mit einer Frist von 14 Tagen nach Rechnungseingang.
Verbrauch: € 1,10/m3 nachschüssig nach dem Ablesen der Wasseruhren in der 1. und 2. Kalenderwoche des Jahres mit einer Frist von 14 Tagen nach Rechnungseingang.
3. Wie lautet die Bankverbindung des Vereins?
Deutsche Skatbank: IBAN: DE13 8306 5408 0004 9911 41 BIC: GENO DEF1 SLR
4. An wen sollte ich mich wenden, wenn es Probleme mit der Wasserversorgung gibt?
Primärer Ansprechpartner ist Klaus Thoms. Sollte Klaus nicht erreichbar sein, so können selbstverständlich auch die anderen oben genannten Personen benachrichtigt werden. Schieberschlüssel zum Absperren einzelner Leitungsstränge befinden sich im Carport des Hauses Ahornallee 16. Diese sind nach Gebrauch unaufgefordert wieder dort abzulegen.
5. Welche Eichfristen sind zu beachten?: Die Eichfrist für Kaltwasserzähler beträgt 6 Jahre. Danach ist der Wasserzähler zu wechseln.
6. Was ist beim Wechsel des Wasserzählers zu tun?: Nach dem Wechsel des Wasserzählers ist der Zählerstand des alten Zählers und die Zählernummer und der Stand des neuen Zählers dem 1. Vorsitzenden mitzuteilen, z. B. als Foto per WhatsApp oder E-Mail.
Stand: 22.02.2024